Lieber Kunde,
zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, Vorgesehen ist die MwSt.-Befreiung fĂŒr Anlagen, die
wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten GebÀuden in Deutschland installiert werden. Genau definiert sind
diese im
UST 2023 § 12 ABS. 3:
Die Steuer ermĂ€Ăigt sich auf 0 Prozent fĂŒr die folgenden UmsĂ€tze:
â(âŠ) die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschlieĂlich der fĂŒr den
Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit
Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der NĂ€he von
Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen GebĂ€uden, die fĂŒr dem Gemeinwohl dienende
TĂ€tigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfĂŒllt, wenn die
installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt
(peak) betrĂ€gt oder betragen wird.â
Bitte prĂŒfen Sie, ob die Voraussetzungen der Befreiung von der Umsatzsteuer gemÀà § 12 Abs. 3 UstG erfĂŒllt
sind. Wenn ja, kreuzen Sie das KĂ€stchen an, dass die von Ihnen erworbenen Produkte von der Mehrwertsteuer
befreit sind.