Lieber Kunde,
zum 01.01.2023 tritt die Neufassung des JStG in Kraft, Vorgesehen ist die MwSt.-Befreiung für Anlagen, die
wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden in Deutschland installiert werden. Genau definiert sind
diese im
UST 2023 § 12 ABS. 3:
Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
“(…) die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den
Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit
Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von
Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende
Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die
installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt
(peak) beträgt oder betragen wird.”
Bitte prüfen Sie, ob die Voraussetzungen der Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UstG erfüllt
sind. Wenn ja, kreuzen Sie das Kästchen an, dass die von Ihnen erworbenen Produkte von der Mehrwertsteuer
befreit sind.